1. Vertragsgegenstand und -abschluss
Nach Erhalt der Auftragsbestätigung via E-Mail kommt - zwischen Ihnen (im Folgenden: „der Kunde“) und der Iglu-Dorf GmbH (im Folgenden: „die Veranstalterin“) ein Vertrag mit diesen AGB zustande. Die Person, welche die Buchung tätigt, trägt die Verantwortung zur Übermittlung der AGB an alle von ihr mitgebuchten Teilnehmenden.
Alle Leistungen der Veranstalterin sind im Voraus zu bezahlen. Bei Events mit einem Wert von über CHF 3`500.-gibt es die Möglichkeit einer Zahlung in zwei Raten. Die Vorauszahlung bei Buchung beträgt 50%, die Abschlussrechnung wird nach dem Event in Rechnung gestellt. Rabatte sind nicht kumulierbar.
Für zusätzlichen Leistungen (z.B. Hotelnächte, zusätzliche Speisen, Reservation von Beförderungsmitteln, Event Aktivitäten, usw.) von Partnerunternehmen gelten deren AGB.
2. Annullation oder Auftragsänderung durch den Kunden
Zur Absicherung bei Krankheit, Unfall, usw., empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritts-/Annullationskostenversicherung. Der Abschluss dieser Versicherung liegt in der Verantwortung des Kunden.
Wir empfehlen z.B. die Allianz als Reiseversicherung.
Eine allfällige Annullation muss schriftlich bei der Veranstalterin eintreffen und von ihr bestätigt werden. Für die Berechnung der Annullationsgebühren ist das Eingangsdatum der Annullation massgebend.
Es gelten die folgenden Annullierungs- und Verschiebungsgebühren:
Allgemeine Bestimmungen: Übernachtungen
Bei der Annullation von Übernachtungen werden dem Kunden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
- Bis 60 Tage vor der Übernachtung 0%
- 59 bis 30 Tage vor der Übernachtung 10%
- 29 bis 7 Tage vor der Übernachtung 50%
- Weniger als 7 Tage vor der Übernachtung 100%.
Falls Sie Ihre Iglu-Dorf Buchung über einen Kommissionspartner vorgenommen oder mit einem Gutschein eines Kommissionspartners bezahlt haben, erfolgt die Rückerstattung minus des Kommissionsbetrages. In jedem Fall werden maximal 80% des Buchungsbetrages zurückerstattet und ausschliesslich in Form eines Gutscheins.
Allgemeine Bestimmungen: Fondue & Anlässe bis 10 Personen
Anlässe mit bis zu 10 Teilnehmern können über das Buchungsoffice der Veranstalterin gegen Vorauszahlung gebucht werden.
Bei der Annullation von Anlässen bis 10 Personen werden dem Kunden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
- Bis 7 Tage vor Anlass 0%.
- Weniger als 7 Tage vor Anlass 100%.
Allgemeine Bestimmungen: Events (Exklusivbuchungen und Gruppenevents)
Events können über das Buchungsoffice der Veranstalterin gebucht werden.
Bei der Annullation von Events werden dem Kunden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
- 21 bis 8 Tage vor Anlass 50%
- Bis 7 Tage vor Anlass 80%
- Weniger als 7 Tage vor Anlass 100%.
Wird die Gruppengrösse angepasst, gelten die oben aufgeführten Annullationsbedingungen. Eine Verminderung des Auftragswertes von mehr als 20% gilt ebenfalls als Annullation. Bei der Annullation von bereits verschobenen Anlässen fallen in jedem Fall 100% der Annullationsgebühren an.
Allgemein gilt, bei Event-Dienstleistungen können pauschal 5% des Buchungsbetrages für bereits angefallene Kosten oder organisatorische Arbeiten verrechnet werden. Sind die effektiv angefallenen Kosten für Aufwendungen höher, können diese in Rechnung gestellt werden.
3. Rückerstattungen
Wenn immer möglich, sind wir froh, die Rückerstattung in Form eines Gutscheins ausführen zu dürfen. Bei einer allfälligen Cash-Rückerstattung wird das Geld immer auf die zur Zahlung verwendete Zahlungsquelle zurückerstattet. Spesen, welche im Verlaufe des Zahlungsverkehrs von Drittinstitutionen (Bank, Post, Kreditkarte, ...) anfallen, werden zuzüglich zu den Annullierungskosten erhoben.
Gutscheine für Dienstleistungen der Iglu-Dorf GmbH werden nicht in Bargeld rückerstattet, auch nicht, wenn eine Buchung annulliert oder verschoben werden muss.
4. Verspätete Ankunft
Bei verspäteter Anreise oder nicht Erscheinen des Kunden bspw. wegen schlechten Strassenverhältnissen, Stau, usw. wird 100% des Buchungsbetrages verrechnet. Mehrkosten, welche dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung.
Planen Sie deshalb bitte grosszügig Zeit ein und beachten Sie die angegebenen Zeiten im Anreisebeschrieb.
5. Absagen durch die Iglu-Dorf GmbH
Die Veranstalterin kann die Übernachtung oder den Event aufgrund Einstellung des Bergbahnbetriebs (Wind, Lawinen, Pandemie u.a.) oder wegen Schneemangels ganz oder teilweise absagen. Diese erfolgen telefonisch auf die bei der Buchung angegebenen Mobilnummer. Muss die Veranstalterin den Anlass am gebuchten Datum absagen, bietet sie dem Kunden nach Möglichkeit eine gleichwertige Alternative aus dem Angebot der Veranstalterin an. Lehnt der Kunde diese ab, wird ein Ersatzdatum gesucht, ein Gutschein ausgestellt oder dem Kunden 100% des Buchungsbetrages zurückerstattet.
Die Absage durch die Veranstalterin erfolgt in der Regel bis 12:00 Uhr am Tag der gebuchten Übernachtung/Veranstaltung. An- und Abreisekosten, allfällige Unterkunftskosten sowie Annullierungskosten externer Dienstleistungen werden nicht durch die Veranstalterin getragen.
Im Iglu-Dorf Zugspitze können Lawinensprengungen dazu führen, dass der Kunde das Iglu-Dorf umgehend verlassen muss, gegebenenfalls auch mitten in der Nacht. Eine Rückkehr ins Iglu-Dorf ist je nach Situation nicht mehr möglich. Ein solcher Unterbruch bzw. Abbruch des Aufenthaltes im Iglu-Dorf kann für eine Rückerstattung nicht geltend gemacht werden.
Falls aufgrund von technischen Problemen einzelne Elemente des Angebotes nicht benutzt werden können (z.B. Whirlpool oder Sauna), besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung. Eine Entschädigung liegt im Ermessen der Veranstalterin.
6. Versicherung
Eine Versicherung gegen Schädigungen aufgrund von Unfall, Krankheit etc. ist Sache des Kunden. Wir empfehlen z.B. die Allianz als Reiseversicherung.
7. Gesundheitszustand der Teilnehmer
Eine gute Gesundheit ist bei allen Aktivitäten Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Veranstalterin über allfällige gesundheitliche Probleme, Allergien oder weitere wichtige Punkte frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und/oder übermässigem Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt. Die Nutzung von Sauna und Whirlpool ist auf eigene Verantwortung und Gefahr.
8. Haftung
Der Aufenthalt im Iglu-Dorf sowie die An- und Abreise erfolgen auf Gefahr und Risiko des Kunden. Die Veranstalterin lehnt jede Haftung für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden der Veranstalterin oder ihrer Mitarbeitenden zurückzuführen sind, ab. Weiter lehnt die Veranstalterin jede Haftung für mitgebrachte Gegenstände sowie Diebstahl, Beschädigung oder sonstiges Abhandenkommen ab. Die Veranstalterin haftet ebenfalls nicht für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassung von Drittleistern.
Im Falle von Absagen durch die Veranstalterin haftet diese in jedem Fall maximal bis zur Höhe des bezahlten Buchungsbetrages. Ansprüche müssen bis spätestens 10 Tage nach Abreise, schriftlich bei der Veranstalterin eingehen. Der Kunde haftet gegenüber dem Veranstalter für Beschädigungen und Verluste am Material des Veranstalters, die durch ihn oder seine Begleiter verursacht werden. Werden Weisungen oder Hinweise des Veranstalters nicht beachtet, entfällt jegliche Haftung des Veranstalters.
Der Gast (in diesem Fall auch Reisegruppe) haftet gegenüber dem Iglu-Dorf für alle Beschädigungen und Verluste oder andere Schäden sowie übermässige Verunreinigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeitenden, seine Beauftragten, seine Veranstaltungsteilnehmenden oder andere Dritte verursacht werden. Das Iglu-Dorf lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Veranstalter, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ab.
9. Internet und Drucksachen
Die Iglu-Dörfer werden jährlich neu errichtet und verändern sich während der Betriebsphase. Für Kommunikation verwendete Bilder stammen jeweils aus vergangenen Saisons.
Nach Redaktionsschluss einzelner Seiten in Broschüren, Prospekten etc. können sich Änderungen bei Produkten und Leistungen ergeben haben. Die Informationen und Angaben auf diesen Seiten stellen keine Zusicherung oder Garantie dar, sei sie ausdrücklich oder stillschweigend.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die vorliegenden vertraglichen Beziehungen ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertrag ergebenen Streitigkeiten, ist Sitz der Iglu-Dorf GmbH Stansstad (NW).
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertragsverhältnisses führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Die Parteien begegnen sich mit Fairness und Loyalität und sind gehalten Klagen, Beschwerden und Meinungsverschiedenheiten etc. mit gutem Willen durch faire, sachliche Gespräche und direkten Verhandlungen am runden Tisch zu bereinigen.
Stansstad, 23.07.2024